ALLRIS - Auszug

09.09.2024 - 4.2 Konzept Musikschulförderung zum Antrag des BM D...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

AM Stolzenberg dankt für den Bericht. Vor dem Hintergrund, dass die in 2024 beschlossenen, zusätzlichen Mittel nicht für den Haushalt 2025 angemeldet wurden, sprechen zum Thema der zusätzlichen Fördersumme für die Musikschulen i.H.v. 500.000 EUR AM Petereit, Fr. Frank, AM Müller, AM Bickford-Novoselac und AM Stolzenberg. AM Stolzenberg hält eine Drittelung der Finanzierung (Land, Kommune, Musikschule) für sinnvoll. AM Kerlin spricht zur Landesförderung, AM Bickford-Novoselac und AM Stolzenberg sprechen zum Musikschulfördergesetz des Landes. AM Stolzenberg regt einen interfraktionellen Antrag an. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.   


 

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Beschluss:

In der Sitzung der Bürgerschaft am 25.01.2024 wurde zu der Vorlage VO/2023/12748 (Lübecker Musikschulen) unter Punkt 3 folgender Beschluss gefasst:

Die Kulturverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Lübecker Musik- und Kunstschulen ein Konzept zu erstellen, wie stufenweise eine Förderung der Musik- und Kunstschulen gestaltet werden kann, um eine Angleichung an eine tarifgebundene Vergütung der Lehrkräfte gem. TVöD. zu erreichen. Das Konzept ist zur Maisitzung des Kulturausschusses vorzulegen.

Der entsprechende Bericht wurde dem Kulturausschuss am 06.05.2024 vorgelegt (VO/2023/12748-04).

Darüber hinaus hat der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege in seiner Sitzung am 10.06.2024 folgende Empfehlung ausgesprochen (VO/2024/13333-01):

  1. Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, [obige] Beschlussfassung […] zu bestätigen. Das Konzept ist bis zur Haushaltssitzung im September 2024 der Bürgerschaft vorzulegen.
  2. In die Haushaltsplanung für 2025 ist eine Erhöhung des Ansatzes für die Lübecker Musikschulen in Höhe von 300.000 € einzustellen. 

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 



 

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Anlagen zur Vorlage

 

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