ALLRIS - Auszug

03.09.2024 - 6.1 Fraktion LINKE & GAL zu Schulentwicklungsplanun...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

TOP 6.1. und TOP 6.2 werden zusammen beraten.

 

Die stellv. Vorsitzende verweist auf die allen Mitgliedern zugegangen Aussage des Rechtsamtes und berichtet, dass der Ausschuss selbst entscheiden muss, ob eine Zuständigkeit für die Anträge gesehen wird.

 

Herr Voht schlägt vor, dass die Ausschussvorsitzende an der gemeinsamen Sitzung teilnehmen und dem Ausschuss im Anschluss berichten sollte.

 

Frau Akyurt spricht sich für die Teilnahme an der gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Schule und Sport und Jugendhilfeausschuss aus.

 

Frau Funk sieht bei beiden Anträgen keine Zuständigkeit für den Ausschuss für Soziales und spricht sich gegen eine Teilnahme an der geplanten gemeinsamen Sitzung aus.

 

Herr Müller und Herr Müller-Lornsen bekräftigen erneut, warum der Ausschuss hier zuständig ist

 

Die stellv. Vorsitzende lässt über die Zuständigkeit abstimmen:

 

Der Ausschuss entscheide mit 11 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen, dass eine Zuständigkeit gesehen wird und nimmt damit an der gemeinsamen Sitzung teil und vertagt damit die Vorlage.
 

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Beschluss:

Vergleichende Kosten- und Zeitschätzung für Förderschulmodelle in Lübeck

 

Die Verwaltung wird gebeten, bis August 2024 den voraussichtlichen Kostenplan für Förderschulen 

 

a) für die im Bericht VO/2024/13171 von der Lübecker Verwaltung dargelegten Planung des Förderschulausbaus und dazu im Vergleich

 

b) die Kosten für "Förderschule ohne Schüler*innen" nach dem Vorbild der schleswig-holsteinischen Kommunen Eutin und Schwarzenbek in Adaption für Lübeck

 

darzulegen.

 

Darzulegen ist ebenfalls im Vergleich die jeweils zeitliche Dauer für die Realisierung der zwei verschiedenen Modelle a) und b). 

 

Sowohl bei den Kosten- als auch der Zeitplanung reicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine erste Kosten- und Zeitschätzung basierend auf den zum jetzigen Zeitpunkt im Rahmen dieses Berichtsantrags für eine Kosten- und Zeitschätzung verfügbaren Daten. Einschlägige Daten aus dem Bereich des Schulbaus inkl. Schulsanierungen Lübecks sind hierbei für die Schätzung heranzuziehen, sofern diese geeignet erscheinen und/oder wenn es keine anderen nutzbaren Daten geben sollte.

 

Bei der vergleichenden Zeit- und Kostenschätzung sind die jeweils mit Schulbau verbundenen

 

  •             gesetzlichen Klimaschutzvorschriften in der Zeit- und Kostenfolge sowie
  •             Umweltfolgekosten inkl. der finanziellen Auswirkung von gegebenenfalls neuer Flächenversiegelungen 

zu berücksichtigen.

 

Bei dem Kostenvergleich sind ebenfalls die Betriebs- und Instandhaltungskosten der Gebäude nach a) und b) für Lübeck einander vergleichend gegenüberzustellen (wie z.B. Hausmeister- und Sach-/Materialkosten für Gebäudeinstandhaltung, Reinigungspersonal/-kosten der Gebäude, Energiekosten etc.).
 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

 

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