ALLRIS - Auszug

16.12.2024 - 5.1 Interessen der Anwohnenden beim Planfeststellun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Bericht:


Beschluss der Bürgerschaft am 28.02.2019 (VO/2019/07002):

 

Der Bürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen, dass beim Planfeststellungsverfahren Lehmann 1+ an der Siemser Landstraße die berechtigten Interessen der Anwohner*innen entlang der Siemser Landstraße und Dänischburger Landstraße sowie im Bereich Gothmund/Israelsdorf ebenso berücksichtigt werden wie die Interessen der Lübecker Hafenwirtschaft. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass

 

  1. der Schwerlastverkehr auf der Siemser Landstraße und der Dänischburger Landstraße möglichst nicht weiter erhöht wird,

 

  1. hafenaffine Verkehre möglichst bereits bei der BAB Siems auf das Hafengelände geleitet werden,

 

  1. die Hafennutzung nicht unnötig in das Waldgebiet (ehemals Guano) gegenüber dem Schellbruch ausgedehnt wird,

 

  1. die Bauhöhe der geplanten Lagerhallen zu keinen gravierenden Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft führt und

 

  1. durch den Hafenbetrieb entstehende Lärm- und Lichtemissionen möglichst gering gehalten werden.


 

 

Reduzieren

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren