ALLRIS - Auszug

18.11.2024 - 6.1.5 Antwort auf Anfrage von AM Lange (SPD & FW): Sa...

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Anfrage aus der Sitzung des Bauausschusses am 04.03.2024 unter TOP 6.2.10:

AM Lange bittet um einen aktuellen Sachstand bei der Erstellung des beauftragten Baustellenleitfadens. Auslöser sei die mangelnde Beschilderung zwischen Moltkebrücke und der Hoffnung.

 

Antwort:

Die Verkehrsführungen an Baustellen müssen gemäß den „Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen – Ausgabe 2021“ (RSA21) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten 5.2 (Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zwischen Straßenverkehr – Straßenbaustelle – ASR5.2) festgelegt werden.

Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein e. V. (RAD.SH) prüft derzeit, ob die Baustellenleitfäden aus Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen an das Land SH angepasst werden können. Die Verwaltung empfiehlt, die Einführung des landesweiten Leitfadens abzuwarten (vgl. Ausführungen zu Ziffer 7 des Berichts zum Bürgerschaftsauftrag zur Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck – VO/2023/12397).

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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