ALLRIS - Auszug

15.07.2024 - 3.9 BW 197 Ersatzneubau Durchlass Brandenmühle - Pr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


AM Mauritz betritt wieder den Sitzungsraum.

 

Herr Teschner erkundigt sich danach, wie die Kosten zustande kommen würden, da er die Maßnahme für ziemlich teuer halte.

Frau Schölkopf erläutert die Kosten. Es sei viel Geld für diese Maßnahme, aber bei dem Durchlass müsse der gesamte Stahlbetonkörper abgeräumt werden und das Wehr müsse neu gebaut werden, dies sei eine Forderung des Bereichs Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz. Es seien einiges an Arbeiten in der Maßnahme enthalten.

 

AM Teschner fragt, ob es sich hier um die Brücke handle.

Frau Schölkopf antwortet, dass es sich um den Durchlass handle, nicht um die Brücke, dieser aber auch ein Ingenieurbauwerk sei.

 

 

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Beschluss:


 

Beschlussvorschlag A (Hauptausschuss):

Der Bürgermeister wird vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerks ermächtigt das Projekt „BW 197 Ersatzneubau Durchlass Brandenmühle“ für voraussichtliche Gesamtkosten von ca. 850.000,- EUR (brutto)umzusetzen. (Zuständigkeit: Hauptausschuss)

 

Beschlussvorschlag B (Bürgerschaft):

Der Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik auf dem Produktsachkonto 541001.685.7852000 für die Brückenbaumaßnahme wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 250.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben. (Zuständigkeit Bürgerschaft)

 


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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