ALLRIS - Auszug

15.07.2024 - 3.7 Bebauungsplan 02.33.00 - Sportanlage Possehlstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


 

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Beschluss:

 

1. Für den im Stadtteil St. Jürgen zwischen Possehlstraße und Charlottenstraße gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 02.33.00 – Sportanlage Possehlstraße / Charlottenstraße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung einer bereits bestehenden Sportanlage geschaffen werden. Zudem erfolgt die planungsrechtliche Bestandssicherung bereits vorhandener baulicher Anlagen und Nutzungen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß der Beschlussvorlage
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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