03.06.2024 - 3.4 Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm / Schö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Sitzung:
-
15. Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Unterlagen werden nachgereicht
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 03.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Bauausschuss beschließt die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße –. Das auf der Grundlage des § 13b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 abgeschlossene Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – wird auf der Grundlage des § 215a Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des §13a BauGB wiederaufgenommen. Da der Bebauungsplan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat, können gemäß § 215a Abs. 3 BauGB weder § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, noch § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB angewendet werden. Dementsprechend wird das Bebauungsplanverfahren mit einer Umweltprüfung und Erstellen eines Umweltberichtes nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie mit Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einschließlich Ausgleich nach § 1a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das geänderte Planungsverfahren öffentlich bekannt zu machen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 1 und 4) gebilligt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
5. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach dem erneuten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
385,4 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
