03.06.2024 - 3.3 Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
15. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 03.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Das auf der Grundlage des § 13b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 begonnene Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – wird auf der Grundlage des § 215a Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des §13a BauGB weitergeführt. Da der Bebauungsplan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat, können gemäß § 215a Abs. 3 BauGB weder § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, noch § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB angewendet werden. Dementsprechend wird das Bebauungsplanverfahren mit einer Umweltprüfung und Erstellen eines Umweltberichtes nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie mit Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einschließlich Ausgleich nach § 1a Abs. 3 BauGB fortgeführt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das geänderte Planungsverfahren öffentlich bekannt zu machen.
3. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.
5. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
6. Die vertraglich zu vereinbarenden Eckpunkte (siehe Anlage 6) werden gebilligt und durch städtebaulichen Vertrag zeitlich vor Satzungsbeschluss gesichert.
7. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach dem erneuten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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