ALLRIS - Auszug

18.03.2024 - 3.3 Änderung der VO/2015/02775: Vermarktung der Gru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Zu diesem TOP reden, zum Teil mit mehreren Wortbeiträgen, AM Lamaack, und der Vorsitzende.

 

AM Lamaack beantragt zu diesem TOP die punktweise Abstimmung.


 

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Beschluss:


Der Bürgerschaftsbeschluss vom 25.06.2015 (Vorlage VO/2015/02775) ist hinsichtlich der durch die Beschlusspunkte zu Ziffer 1 und 3 anzuwendenden Vergabekriterien wie folgt anzupassen:

 

a. Ein Verkauf der noch freien Grundstücke, die für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus vorgesehen sind, ist weiterhin vorrangig an Familien vorzusehen. Gleichzeitig wird jedoch zugelassen, dass Angebote zum Höchstpreis unabhängig vom Familienstand abgegeben werden dürfen. Für den Fall, dass kein Gebot durch eine Familie abgegeben wird, erhält das Gebot des Höchstbietenden den Zuschlag.

 

b. Eine Interessentin bzw. ein Interessent kann zukünftig ein oder mehrere Grundstücke im Gründungsviertel erwerben.

 

c. Die übrigen Inhalte der Vergabekriterien bleiben unverändert.

 

Der Vorsitzende lässt über Punkt a des Beschlussvorschlags abstimmen.

Für den Antrag: 13

Gegen den Antrag: 2

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich, zu Punkt a gemäß dem Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Der Vorsitzende lässt über Punkt b des Beschlussvorschlags abstimmen.

Für den Antrag: 14

Gegen den Antrag: 1

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich, zu Punkt b gemäß dem Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Der Vorsitzende lässt über Punkt c des Beschlussvorschlags abstimmen.

Für den Antrag: 15

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig, zu Punkt c gemäß dem Beschlussvorschlag zu beschließen.

 


 

 

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