ALLRIS - Auszug

24.09.2024 - 10 Ende des öffentlichen Teils

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Wortprotokoll

AM Zahn schlägt vor, die Sitzung nach Schließung des öffentlichen Teils für fünf Minuten zu unterbrechen.

 

Der Vorsitzende erklärt sich gemäß § 19 Absatz 1 GeschO damit einverstanden.

 

Der Vorsitzende schließt um 19:16 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung. Die Öffentlichkeit und alle nicht zur Teilnahme Berechtigten verlassen den Sitzungsraum.

 

 

- Unterbrechung der Sitzung von 19:16 Uhr bis 19:24 Uhr -

 

 

Die Sitzung wird um 19:24 Uhr vom Vorsitzenden mit dem nichtöffentlichen Teil fortgesetzt.

 

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