26.03.2024 - 5.2 Änderung der VO/2015/02775: Vermarktung der Gru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
12. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 26.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:31
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bürgerschaftsbeschluss vom 25.06.2015 (Vorlage VO/2015/02775) ist hinsichtlich der durch die Beschlusspunkte zu Ziffer 1 und 3 anzuwendenden Vergabekriterien wie folgt anzupassen:
a. Ein Verkauf der noch freien Grundstücke, die für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus vorgesehen sind, ist weiterhin vorrangig an Familien vorzusehen. Gleichzeitig wird jedoch zugelassen, dass Angebote zum Höchstpreis unabhängig vom Familienstand abgegeben werden dürfen. Für den Fall, dass kein Gebot durch eine Familie abgegeben wird, erhält das Gebot des Höchstbietenden den Zuschlag.
b. Eine Interessentin bzw. ein Interessent kann zukünftig ein oder mehrere Grundstücke im Gründungsviertel erwerben.
c. Die übrigen Inhalte der Vergabekriterien bleiben unverändert.
