ALLRIS - Auszug

28.11.2024 - 9.41.1 Änderungsantrag: Satzung zur Änderung der Hebes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll


 

Reduzieren

Beschluss:


Der Bürgermeister wird gebeten, die o.g. Vorlage mit folgenden Änderungen umzusetzen:

 

Die ersten Bescheide zur neu berechneten Grundsteuer sind erst zu versenden, nachdem

 

-          Mindestens 60% aller Veranlagungsfälle in den Datenstand der HL eingepflegt sind

 

-          Diese Daten plausibilisiert und ggf. korrigiert worden sind

 

-          Der Bürgerschaft zur Sitzung im Februar 2025 ein Statusbericht vorgelegt worden ist, der mindestens Aussagen zu folgenden Punkten enthält:

 

-aktueller Anteil der in den Datenbestand der HL eingepflegten Fälle am Gesamtbestand

 

-Umfang und erkennbare Auswirkungen von Korrekturen bei den in den Datenbestand der HL eingepflegten Veranlagungsfällen in Bezug auf die „vorläufigen Hebe-sätze“ laut Transparenzregister des Landes Schleswig-Holstein

 

-die angestrebte Aufkommensneutralität der neuen Steuererhebungsmethode im Vergleich zur bisherigen Erhebungsform

 

-weiterer zeitlicher Ablauf

Reduzieren

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

38

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

3

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

Das könnte Sie auch interessieren