ALLRIS - Auszug

28.11.2024 - 9.16 Stiftung Haus der Jugend (HdJ): Feststellung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


 

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Beschluss:

 

1 Der Jahresabschluss 2022 mit einem Überschuss von +278,80 € wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m.  § 15 Abs. 3 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

2 Dieser Überschuss wird in voller Höhe der Ergebnis-Rücklage zugeführt.

 

3 Der dazugehörende Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2024/13296) wurde am  05.06.2024 abschließend im Prüfungsausschuss beraten.

 

 


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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