30.05.2024 - 10.2 Die Unabhängige Volt-PARTEI Antrag: Potentiale ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Zusätze:
- Lag bereits vor.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 30.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
BM Stolzenberg erklärt, dass seine Fraktion den Antrag zu TOP 10.2.2 übernimmt.
Es sprechen BM Ramcke, BM Petereit, BM Stolzenberg, (BM Stolzenberg erklärt zu Protokoll, dass im Antrag zu TOP 10.2 im letzten Absatz März 2024 in bis Ende 2024 geändert werden soll). Weiterhin sprechen BM Kerlin, BM Ramcke, BM Dr. Brock, BM Zahn und Senatorin Hagen.
Der Vorsitzende lässt nunmehr über den Antrag zu TOP 10.2 in der durch Herrn Stolzenberg und durch Top 10.2.2 geänderten und ergänzten Fassung abstimmen:
Beschluss in geänderter und ergänzter Fassung kursiv:
Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen der Hinterlandanbindung der FFBQ und die mögliche Gleiserweiterung zwischen HBF und Bad Schwartau auf die Hansestadt Lübeck darzustellen.
Dabei sind die stadträumlichen Auswirkungen entlang der Bahntrasse fokussiert in den Blick zu nehmen und den sich ankündigenden Verfestigungen von Barrieren langfristige Chancen zur Stadtentwicklung gegenüber zu stellen.
Der Bericht soll Auskunft darüber geben, an welchen Abschnitten mit welchen Veränderungen hinsichtlich der Emissionen, Lärm- und Erschütterungsbelastungen, sowie der Zunahme des Verkehrsaufkommens zu rechnen ist. Diese Einflüsse sind unter Berücksichtigung der bestehenden und geplanten Nutzungen (bspw. Wohnbebauung auf dem Schlachthofgelände) zu analysieren, darzustellen und mit möglichen Lösungsansätzen zu beschreiben.
Zusätzlich soll dargestellt werden, welche Förderungen in diesem Rahmen möglich sind. (bspw. das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes)
Der Bericht ist bis März 2024 bis Ende 2024 der Bürgerschaft vorzulegen. Dabei ist auch anzugeben, inwieweit und bis zu welchen Zeitpunkten eine aktive Mitwirkung der Stadt als Betroffene im Rahmen übergeordneter Planungen möglich ist. Insbesondere auch, inwieweit Einflussnahmen auf den geplanten Verzicht der direkten Anbindung an die Orte entlang der Lübecker Bucht (Bäderbahn) noch möglich wären.
