30.05.2024 - 9.11 Frauenförderung in den Gesellschaften der Hanse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.11
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 30.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.160 - Frauenbüro
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss des Hauptausschusses vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft gemäß Beschlusspunkt 3:
- Die Muster-Geschäftsordnung für Aufsichtsräte städtischer Gesellschaften erhält in Ziffer 4.11 folgende ergänze Fassung (Ergänzung kursiv):
„4.11 Der Aufsichtsrat kann zur Beratung einzelner Tagesordnungspunkte Sachverständige und Auskunftspersonen hinzuziehen. Bei Personalentscheidungen und Gleichstellungsangelegenheiten soll die Gleichstellungsbeauftragte als Sachverständige gehört werden.“
Beschlüsse der Bürgerschaft:
- Der Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK) wird gemäß Anlage 1 ergänzt.
- Die „Eckpunkte zur Frauenförderung in den städtischen Gesellschaften“ werden als „Eckpunkte zur Geschlechtergerechtigkeit und Frauenförderung in den städtischen Gesellschaften“ gemäß Anlage 2 neu gefasst.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Anwendung der Eckpunkte in den städtischen Gesellschaften zu veranlassen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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42,2 kB
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2
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1,9 MB
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