ALLRIS - Auszug

29.02.2024 - 9.3 Unterbringung der Straßenreinigung für das Revi...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Hierzu spricht BM Lötsch und beantragt, unter Punkt 3. für die Nutzungsvereinbarung statt 20 Jahren 10 Jahre vorzusehen. Senator Hinsen teilt hierzu mit, dass diese Änderung in Ordnung wäre.

 

Der Vorsitzende lässt über die geänderte Fassung abstimmen.
 

Reduzieren

Beschluss in geänderter Fassung (durchgestrichen/fett):

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt,

  1. den ehemaligen Wertstoffhof Kanalstraße als Betriebsstandort zur Unterbringung von Personal, Material, Betriebsmitteln und Gerätschaften für das Team der Straßenreinigung „Revier Innenstadt“ den EBL kurz- und mittelfristig, gem. der dargelegten Planung, zur Verfügung zu stellen.
  2. den Standort Kanalstraße als dauerhaften Betriebsstandort der Straßenreinigung für das Revier der Innenstadt zu entwickeln.
  3. die dauerhafte Nutzung des Standortes für die Straßenreinigung der EBL durch eine hinreichend langfristige Nutzungsvereinbarung (mind. 20 10 Jahre) abzusichern.

 

 

Reduzieren

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in der durch den Antrag von BM Lötsch geänderten Fassung.

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

 

Das könnte Sie auch interessieren