ALLRIS - Auszug

30.11.2023 - 9.17 Stiftung Lübecker Altstadt: Feststellung des Ja...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


 

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Beschluss:

1 Der Jahresabschluss 2021 mit einem Jahresergebnis von -824,57€ wird gem. §§ 92 Abs. 3     GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

2 Dieser Jahresfehlbetrag sowie diejenigen der Vorjahre (zusammen: 2.445,34€) werden  durch Entnahme aus der Ergebnisrücklage ausgeglichen.

 

3 Zum Auffüllen des Stiftungskapitals zur satzungsgemäßen Höhe werden 9.352,83 € aus  der Ergebnisrücklage entnommen.

 

4 Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2023/12357), der im Prüfungsaus schuss am 27.09.2023 abschließend beraten wurde, wird zur Kenntnis genommen.
 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

42

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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