ALLRIS - Auszug

28.09.2023 - 5.2 Dringlichkeitsempfehlung des Jugendhilfeausschu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Anschluss an die Abstimmungen zu den Vorlagen im nichtöffentlichen Teil und nach Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil wieder im öffentlichen Teil behandelt und zwar als letzter TOP der Sitzung.

 

BM Kerlin macht sich die Empfehlung zu Eigen und erläutert den Änderungsantrag dazu.

 

Der Vorsitzende lässt zuerst über den Änderungsantrag zu TOP 5.2.1 abstimmen und hiernach über den Antrag zu TOP 5.2 in der geänderten Fassung.
 

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Empfehlung:

 

Beschluss in der geänderten und ergänzten Fassung des Antrags zu TO 5.2.1 (rot):

 

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für die Eltern im Ganztag an Schule (GaS) und den Betreuten Grundschulen (BG) zum Schuljahr 2023/2024 eine Elternvertretung analog der im Kitagesetz Schleswig-Holstein für die Eltern in Kitas und der Kindertagespflege geltenden Regularien zum Schuljahr 2023/2024 eingerichtet werden kann. Dies umfasst die Elternvertretung und den -beirat an den einzelnen Standorten des GaS/ BG sowie davon ausgehend eine Kreiselternvertretung GaS / BG (KEV GaS / BG).

Die organisatorische Zuständigkeit für die Installation und Sicherstellung der jährlichen Wahlen der Elternvertretung und KEV GaS/BG liegt beim Fachbereich 4 der Hansestadt Lübeck.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern des GaS / BG den personellen Mehraufwand für die Wahlen der Elternvertretung und des Beirates GaS / BG an den Schulstandorten zu klären und in den Budgetverträgen ergänzend inhaltlich und monetär zu berücksichtigen.

 

Der Bericht zur Prüfung wird in der geplanten gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport und dem Jugendhilfeausschuss am 16.11.20t23 vorgelegt.

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Abstimmungsergebnis in der geänderten Fassung das Antrags zu TOP 5.2.1

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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