ALLRIS - Auszug

28.09.2023 - 10.7.2 Dringlichkeitsempfehlung des Schul- und Sportau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

s. hierzu TO 10.7.
 

Reduzieren

 

Empfehlung:

Der Schul- und Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21.09.2023 unter dem TOP 6.1 mit dem Antrag aus der Bürgerschaft ,,Dringlichkeitsantrag des BM Zahn: Masterplan Schul-immobilien“ (Sitzung der Bürgerschaft am 31.08.2023) befasst und empfiehlt der Bürgerschaft wie folgt:

 

Der Bürgermeister wird gebeten, bis zur ersten Sitzung des Schul- und Sportausschuss 2024 einen 10 Jahres-Masterplan Schulimmobilien als Zwischenbericht vorzulegen. Jährlich wird vor der Sommerpause dann der aktualisierte Bericht zur Verfügung gestellt.

 

Dieser soll aufzeigen, welche Anstrengungen erforderlich werden, um alle in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude zu sanieren und bedarfsgerecht auszubauen. Hier sind auch die für den Schulsport genutzten Sportanlagen und Sporthallen mit einzubeziehen.

 Wesentliche Maßnahmen sind hier die Funktionalität der Schulen zu gewährleisten, den zukünftigen Raumbedarf insbesondere mit Blick auf den Rechtsanspruch und Ausbau der Ganztagsbetreuung sicherzustellen sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele in den Gebäuden die Wärme- und Energieversorgung zu sanieren.

 Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird der Bürgermeister zusätzlich gebeten eine vollständige Übersicht der anstehenden und ausstehenden Sanierungsaufgaben aller in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude vorzulegen.

 Inhaltlich ist im Masterplan darzustellen:

 1. Bei welchen Immobilien ein Neu- bzw. Ersatzbau Vorzug vor einer Grundsanierung haben sollte (verwaltungsökonomische Gesichtspunkte).

 2. Welche An- bzw. Umbauten erforderlich sind, um im Jahr 2034 einen auskömmlichen und vorbildlichen Immobilienbestand zur Verfügung zu haben (dabei sind als Ausgangssituation“ und Grundlage, die Weiterentwicklung der Schulstatistik und der aktuelle Schulentwicklungsplan zu nehmen).

 3. Welche finanziellen Mehrbedarfe in den Haushaltsplanungen 2024 bis 2034 erforderlich werden.

 4. Die bereits im Haushalt 2023 beschlossenen Tätigkeiten sowie Beschlüsse sollen gem. Beschlusslage fortgesetzt werden.

 Inhaltlich ist in der Übersicht für den Bau- und den Schulausschuss darzustellen:

 1. Welche Sanierungsaufgaben aller in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude, Sportanlagen und Sporthallen aktuell getätigt werden.

 2. Welche Sanierungsaufgaben bereits in Planung sind.

 3. Inwiefern bereits eine Priorisierung bestimmter Sanierungsaufgaben besteht. Die Darstellung der Priorisierung der geplanten Maßnahmen ist in kurzfristig (< 2 Jahre), mittelfristig (2-5 Jahre) und langfristig (> 5 Jahre) einzuteilen. Zusätzlich möge aufgestellt werden, welche Maßnahmen in der letzten 5 Jahren an den jeweiligen Schulstandorten umgesetzt wurden (inkl. Kosten).

 4. Welche zusätzlichen personellen Bedarfe (Bauplanung u.a.) erforderlich sind, um dieses Vorhaben zielgerichtet umsetzen zu können

 

Reduzieren

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

39

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 


 

 

Das könnte Sie auch interessieren