31.08.2023 - 9.4 Grundsätze für die Beschaffung von klimafreundl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 31.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) gelten folgende Grundsätze:
- Bei jeder zukünftigen Fahrzeugbeschaffung bei den EBL muss geprüft werden, ob klimafreundliche Alternativen erhältlich sind.
- Die Entscheidung hat unter Berücksichtigung von Klimaauswirkungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erfolgen. Klimafolgekosten sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
- Im Zweifel ist der klimafreundlichen Alternative der Vorzug zu gewähren.
- Ziel ist, die Umstellung des Fuhrparks auf klimaneutrale Antriebe bis spätestens 2040 möglichst abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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19,8 MB
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