ALLRIS - Auszug

12.10.2023 - 8 Verschiedenes

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Wortprotokoll

Nachfrage Herr Rohlf zum Thema Baumaßnahmen, wenn sich BM verzögern, ob bisher Vertragsstrafen erfolgten oder zukünftig erfolgen.

Herr Bröcker nimmt Stellung, die EBL setzen Vertragsstrafen selten ein. Wenn die EBL Verträge mit Firmen mit Vertragsstrafen bindend vorliegen haben, dann kommt es auf die Summe an. Grundsätzlich bringt es die EBL aber nicht voran und deshalb wird in der Regel darauf verzichtet. Bei Ausschreibungen mit der Vorgabe von Vertragsstrafen wird das eingefordert.

Herr Zahn ergänzt, die HL arbeitet durchaus mit Vertragsstrafen. Mittlerweile gibt es Provision, wenn BM früher fertig gestellt werden.

 

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