07.09.2023 - 8.1 Dringlichkeitsantrag des AM Daniel Kerlin (FDP)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 07.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- FDP-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Dazu sprechen AM Schulte-Ostermann, Fr. Senatorin Frank, AM Habeck, AM Kerlin, AV Puhle, AM Friede, AM Bernet und AM Friede.
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, über den Antrag in geänderter Fassung zu beraten:
geänderter Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob,für die Eltern im Ganztag an Schule (GaS) und den Betreuten Grundschulen (BG) zum Schuljahr 2023/2024 eine Elternvertretung analog der im Kitagesetz Schleswig-Holstein für die Eltern in Kitas und der Kindertagespflege geltenden Regularien zum Schuljahr 2023/2024 zu installieren ist. Dies umfasst die Elternvertretung und den -beirat an den einzelnen Standorten des GaS/ BG sowie davon ausgehend eine Kreiselternvertretung GaS / BG (KEV GaS / BG).
Die organisatorische Zuständigkeit für die Installation und Sicherstellung der jährlichen Wahlen der Elternvertretung und KEV GaS/BG liegt beim Fachbereich 4 der Hansestadt Lübeck.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern des GaS / BG den personellen Mehraufwand für die Wahlen der Elternvertretung und des Beirates GaS / BG an den Schulstandorten zu klären und in den Budgetverträgen ergänzend inhaltlich und monetär zu berücksichtigen.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Eltern im Ganztag an Schule (GaS) und den Betreuten Grundschulen (BG) zum Schuljahr 2023/2024 eine Elternvertretung analog der im Kitagesetz Schleswig-Holstein für die Eltern in Kitas und der Kindertagespflege geltenden Regularien zum Schuljahr 2023/2024 zu installieren. Dies umfasst die Elternvertretung und den -beirat an den einzelnen Standorten des GaS/ BG sowie davon ausgehend eine Kreiselternvertretung GaS / BG (KEV GaS / BG).
Die organisatorische Zuständigkeit für die Installation und Sicherstellung der jährlichen Wahlen der Elternvertretung und KEV GaS/BG liegt beim Fachbereich 4 der Hansestadt Lübeck.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern des GaS / BG den personellen Mehraufwand für die Wahlen der Elternvertretung und des Beirates GaS / BG an den Schulstandorten zu klären und in den Budgetverträgen ergänzend inhaltlich und monetär zu berücksichtigen.
