04.12.2023 - 3.5 Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 5...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Sitzung:
-
7. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 04.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der sich für diesen TOP gemäß TOP 1 für befangen erklärte AM Teschner verlässt den Sitzungssaal und wird von AM Leber vertreten.
AM Prieur fragt, ob noch Unterlagen nachgereicht werden würden, da in der Vorlage keine Eckpunkte für einen städtebaulichen Vertrag enthalten seien.
Frau von Klonczynski erläutert, dass ein städtebaulicher Vertrag nicht als erforderlich angesehen werden würde, da die Fläche von der TRAVE GmbH, einer städtischen Tochter, entwickelt werde.
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 04.12.00 – Schönböckener Straße 55 – durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 04.12.00 – Schönböckener Straße 55 – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.
Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.
Verfahren: Die von der Planung betroffenen Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Zu den Ergebnissen wird auf den Auswertungsbericht der durchgeführten Beteiligungsverfahren (Anlage 1) verwiesen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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461,1 kB
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2
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3
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4
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506,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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