ALLRIS - Auszug

20.11.2023 - 3.3 Winterdienstkonzept auf Radwegen in der Hansest...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Zu diesem TOP reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Ramcke, Frau Wulke-Eichenberg, AM Pluschkell, AM Prieur, AM Howe, AM Mählenhoff und der Vorsitzende.


 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes:

 

  1. Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.

 

  1. Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.

 

  1. Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.

 

  1. Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.

 

  1. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.

 

  1. Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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