ALLRIS - Auszug

06.11.2023 - 6.2.5 Anfrage des AM Ulrich Pluschkell (SPD): Angespa...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll


 

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Anfrage:


Seit dem 10. Januar 2023 ist die Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt in Kraft. Seitdem können Kommunen, die in der Verordnung aufgelistet sind (so auch die Hansestadt Lübeck), ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen.

 

Dieses vorausgeschickt, frage ich:

1. In welchen konkreten Fällen hat die Hansestadt Lübeck von den in der Landesverordnung genannten Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarkts Gebrauch gemacht?

2. In welchen konkreten Fällen beabsichtigt die Hansestadt Lübeck demnächst solche Maßnahmen zu ergreifen?

3. Falls solche Maßnahmen bislang nicht ergriffen wurden bzw. geplant sind, warum nicht?

 


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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