ALLRIS - Auszug

19.06.2023 - 3.6 Außerplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


 

Herr Matthies bittet zu TOP 3.6 und TOP 3.7 um die schriftliche Beantwortung der folgenden Anfrage:

 

In der Vorlage VO/2023/12279 wird ausgeführt, dass bei dem 2021 begonnenen Projekt eine weitere Übertragung der bereit gestellten Mittel von 2022 nach 2023 nicht möglich war. Jetzt sei es aber aufgrund von vorliegenden Rechnungen dringend erforderlich eine außerplanmäßige Bewilligung zu ordnen und eine Befassung der Bürgerschaft damit vor der Sommerpause zu erreichen.

Eine fast wortgleiche Begründung gibt es auch für die Vorlage VO/2023/12280.

 

Daraus ergeben sich drei Fragen:

1. Warum war eine Übertragung der Mittel von 2022 nach 2023 nicht möglich?

2. Warum stellt die LPA in beiden Fällen die Anträge auf außerplanmäßige Bereitstellung der finanziellen Mittel erst sechs Monate nach Jahresbeginn, wenn die zu bezahlenden Rechnungen schon vorliegen und dringend bezahlt werden müssen?

3. Ist mit einem Skontoverlust zu rechnen, sollte die Bürgerschaft die Bewilligung nicht vor der Sommerpause erteilen können?

 


 

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Beschluss:

 

Bei dem Produktsachkonto 552001 820.7852000 – Wasser und Hafen, Ersatz BÜ Mecklenburger Str., Tiefbaumaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2023 442.000,00 EUR zur Deckung des Bedarfes außerplanmäßig bewilligt.

 

Deckung: Eine Deckung in Höhe von 422.000,00 EUR erfolgt aufgrund von absehbaren Minderauszahlungen aus dem Produktsachkonto 552001 106.7852000 – Wasser und Hafen, Erneuerung Kaimauer Kohlenhofkai, Tiefbaumaßnahmen. Die Mittel stehen auf dem genannten Produktsachkonto im Haushalt 2023 zur Verfügung.
 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

 

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