19.06.2023 - 3.2 Bebauungsplan 17.60.00 - Kronsforder Landstraße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
87. Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Unterlagen werden nachgereicht
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 19.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Matthies möchte wissen, inwieweit das Vorhaben den B-Plan Gewerbegebiet Kronsforder Landstraße betreffe, da es zum Lärmschutz an der auszubauenden Kreuzung Wasserfahr seiner Kenntnis nach noch Diskussionen mit den Anwohnern gebe, und fragt, ob es dazu Neuigkeiten gebe.
Frau Belchhaus erklärt, dass der Durchstich Wasserfahr bereits in dem vorigen B-Plan Gewerbegebiet Genin beschlossen und festgesetzt worden sei. Soweit bekannt sei der aktuelle Sachstand, dass die KWL hierzu weiterhin mit den Anwohnern in Verhandlung sei.
Frau Hagen ergänzt, dass die Verwaltung dies als Anfrage aufgreife und auf die KWL zugehe. Dies sei aber in Umsetzung eines bereits beschlossenen B-Plans.
Herr Howe sagt, dass er den Satz so verstanden habe, dass es sich auf den vorangegangenen B-Plan beziehe, aber dies sei offenbar nicht der Fall.
Frau Belchhaus erläutert, dass der B-Plan Gewerbegebiet Genin die Kronsforder Allee bis zur Hälfte mit einbeziehe und mit diesem B-Plan die andere Seite nachvollzogen werden solle.
Herr Vorkamp fragt, ob der vorher beschlossene B-Plan den gesamten Straßenraum umfasse.
Frau Belchhaus entgegnet, dass dieser nur bis zur Hälfte der Straße gültig sei, was auch so üblich sei.
Herr Vorkamp erklärt, dass es in diesem Fall den B-Plan brauche, um das Gebiet planerisch abzuschließen, und Leute, die den Ausbau der Kreuzung nicht haben wollen würden, nicht zustimmen sollten.
Herr Lötsch weist darauf hin, dass das Gewerbegebiet gefördert werden solle.
Beschluss:
1. Für den im Stadtteil St. Jürgen östlich der Kronsforder Landstraße und nördlich der Karkbrede gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 17.60.00 ‑ Kronsforder Landstraße/Karkbrede ‑ aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Gewerbegebietes zur Standortsicherung für einen dort ansässigen Gewerbebetrieb geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchi-
gen Aushanges einschließlich Einstellen der Unterlagen in das Internet durchgeführt
werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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436,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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146,1 kB
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