03.04.2023 - 3.1.4 AM Pluschkell & AM Lötsch: Austauschantrag zu V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.4
- Sitzung:
-
84. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 03.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- SPD-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Antrag:
Die VO/2022/11646 wird wie folgt geändert und beschlossen:
Das Projekt „BW 60 Sandbergbrücke“ wird freigegeben mit folgenden Maßnahmen:
Es ist ein Verkehrsknoten zu planen, der insgesamt eine Verkehrsqualität der Stufe C für alle Verkehre aufweist, für die Haupt- Verkehrsrelation mindestens eine Verkehrsqualität der Stufe B. Der ÖPNV und der Fahrradverkehr sollen erleichtert und beschleunigt werden.
Das bedeutet im Einzelnen:
- Ersatz der alten Brücke mit vierspuriger Unterführung durch eine neue Brücke mit zweispuriger Unterführung für den KfZ- Verkehr, insbesondere ÖPNV.
- Die direkte Verbindung zwischen Heiligen- Geist- Kamp und der Travemünder Allee (Fahrrichtung Travemünde) bleibt erhalten.
- Die Anbindung der Straße „ Am Waldsaum“ ist zu berücksichtigen. Das künftige Wohnquartier Volksfestplatz soll über die Travemünder Allee erreichbar sein.
- Eine 2- oder 3- Spurigkeit der Travemünder Allee zwischen Sandberg und der Adolfstraße ist zu prüfen und ggf. in der Planung zu berücksichtigen.
- Fortführung des Zwei- Richtung- Radwegs in der Travemünder Allee über den Sandberg hinaus.
- Der Bau einer neuen Brücke auf der Friedhofseite mit Unterführung gemäß ERA als Teilmaßnahme des geplanten Radschnellwegs Moisling- Travemünde wird geprüft. Hierzu ist das Votum des Runden Tisch Radverkehr einzuholen.
- Höhengleiche Übergänge über die B75 an den Bushaltestellen Zeppelinstraße und Jungborn sind zu prüfen. Die Bushaltestelle Zeppelinstraße soll barrierefrei ausgestaltet werden mit einer ebenerdigen Straßenquerung.
- Die Ergebnisse der noch ausstehenden Beratungen der Lübecker Bürgerschaft zum Teilgutachten Straßenbahn im Rahmen des künftigen Verkehrsentwicklungsplans sind ggf. zu berücksichtigen.
