20.02.2023 - 4.1.1 AT zu AM Pluschkell: ÄA zur VO72022/11453- Sch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.1
- Sitzung:
-
81. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 20.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion
- Federführend:
- SPD-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Antrag:
Der Beschluss des Bauauschusses am 19.12.2022 unter Top 4.2- VO/ 2022/11453 Schottergärten wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird gebeten, dem Bauausschuss bis Ende März 2023 zu berichten, ob und wie sie ihren Aufgaben bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen laut § 8 LBO (Aufgaben nach Weisung) im Bereich der Hansestadt Lübeck nachkommen will.
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten,
- sukzessive Grundstücke zu erfassen, deren Gestaltung durch Schottergärten oder umfangreiche Pflasterung nicht den Bestimmungen der LBO und dem BauGB entspricht und somit auch den klimapolitischen Zielsetzungen der Hansestadt Lübeck zuwiderläuft.
- die Eigentümer:innen von Vorgärten, deren Gestaltung nicht den Bestimmungen des § 8 LBO entspricht, schriftlich über die Rechtslage und Möglichkeiten einer ökologischen günstigen Umgestaltung ihrer Vorgärten zu informieren.
- bei der positiven Beantwortung von Bauvoranfragen und Bauanträgen schriftlich über die Rechtslage gemäß § 8 LBO und die Möglichkeiten einer ökologisch günstigen Gestaltung von Vorgärten zu informieren.
- in Fällen fortgesetzter Nichtbeachtung von § 8 LBO ggf. ein bauordnungsrechtliches Verfahren einzuleiten.
