21.03.2023 - 5.5 Auflösung eines Stadtgutes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Datum:
- Di., 21.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hinsen erläutert, dass es bei der Vorlage um die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses „Aufforstung von 100 ha Wald und 1 Millionen Bäume gehe. AM Mauritz drängt darauf den Bürgerschaftsbeschluss zeitnah umzusetzen. Es seien noch ca. 42 ha aufzuforsten, wenn man Vorrade mit einbeziehe. Es diskutieren AM Zahn, Röttger und Marx.
AM Zahn beantragt die Streichung des Halbsatzes „sofern keine städtische Folgenutzung möglich ist.“ im 5. Absatz.
Die Vorsitzende lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
- Das Stadtgut Niendorf wird aufgelöst.
- Ca. 50 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker) wird zum 01.09.2023 an den Bereich Stadtwald zur Aufforstung übertragen.
- Ca. 41 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker und Grünland) wird inclusive eines ggf. für ein/n Pächter/in erforderlichen Gebäudebestandes im Rahmen einer Ausschreibung zur ökologischen Nutzung unter Einbeziehung zu erstellender Agroforstelemente verpachtet.
- Die nicht mehr von einem/r Pächter/in genutzten und zum großen Teil unter Denkmalschutz stehenden Gebäude auf der Hofstelle, insbesondere das ehemalige Pächterwohnhaus und die ehemaligen, derzeit vermieteten Arbeiterhäuser, werden unter Beteiligung der Bereiche Stadtplanung und Bauordnung sowie Archäologie und Denkmalpflege ausgeschrieben und veräußert.
- Die vom jetzigen Pächter erstellte und betriebene Biogasanlage wird von diesem längstens bis zum Ende der befristeten Genehmigung, also bis zum 31.12.2027, weiter betrieben und dann von ihm auf seine Kosten entfernt, sofern keine städtische Folgenutzung möglich ist.
- Dem jetzigen Pächter wird für die Aberntung der gepachteten Flächen die Möglichkeit eröffnet, die Flächen über das Ende der Pachtzeit am 30.06.2023 hinaus gegen Zahlung einer entsprechenden Pacht bis zum 31.08.2023 zu nutzen.
- Im Zuge der Aufforstung und Neuverpachtung sollen die Flächen für eine naturverträgliche Naherholung durch die Anlage von Wanderwegen erschlossen werden, sofern hierfür die nötigen Haushaltsmittel bereitgestellt oder Spenden hierfür eingeworben werden können.
Die Bürgerschaft stimmt der Auflösung eines Stadtgutes unter den genannten Maßgaben zu.
Beschluss in geänderter Fassung:
5. Die vom jetzigen Pächter erstellte und betriebene Biogasanlage wird von diesem längstens bis zum Ende der befristeten Genehmigung, also bis zum 31.12.2027, weiter betrieben und dann von ihm auf seine Kosten entfernt. sofern keine städtische Folgenutzung möglich ist.
Anlagen zur Vorlage
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