14.02.2023 - 4.1 Bericht zum interfraktionellen Antrag: VO/2022/...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Anlage liegt vor und wird nachgereicht
- Datum:
- Di., 14.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 3.320 - Ordnungsamt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung hat in der Sitzung am 24.02.2022 dem folgenden Antrag zugestimmt:
Der Bürgermeister wird gebeten, für die Hansestadt Lübeck eine Satzung zu erlassen, die eine Fütterung von Möwen, Schwänen, Enten, Krähen, Wildtauben, Wildschweinen, Füchsen und Waschbären untersagt. Dieses Verbot soll auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von den aufgeführten Tieren aufgenommen werden, umfassen. Dabei kann sich an Regelungen der Landeshauptstadt Kiel orientiert werden. Der Lübecker Bürgerschaft ist zu ihrer nächsten Sitzung ein entsprechender Satzungsentwurf entgegen zu bringen.
