ALLRIS - Auszug

13.07.2023 - 7.1 Dringlichkeitsantrag des AM Daniel Kerlin (FDP)...

Beschluss:
zurückgezogen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Kerlin stellt den Antrag vor. Herr Puhle schlägt vor, zu dem bereits im März in der Bürgerschaft gestellten Antrag einen gemeinsamen Änderungsantrag zu stellen. Hierzu wird es ein Treffen der schulpolitischen Sprecher geben.

 

Herr Kerlin zieht daraufhin den Antrag zurück.

Reduzieren

 

Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, bis zur Bürgerschafts-Septembersitzung 2023 einen 10 Jahres-Masterplan Schulimmobilien vorzulegen.

 

Dieser soll aufzeigen, welche Anstrengungen erforderlich werden, um alle in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude zu sanieren und bedarfsgerecht auszubauen,

 

Wesentliche Maßnahmen sind hier die Funktionalität der Schulen zu gewährleisten, den zukünftigen Raumbedarf insbesondere mit Blick auf den Rechtsanspruch und Ausbau der Ganztagsbetreuung sicherzustellen sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele in den Gebäuden die Wärme- und Energieversorgung zu sanieren.

 

Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird der Bürgermeister zusätzlich gebeten, zur nächsten Sitzung des Bau- und des Schulausschusses eine vollständige Übersicht der anstehenden und ausstehenden Sanierungsaufgaben aller in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude vorzulegen. 

 

Inhaltlich ist im Masterplan darzustellen:

  1. Bei welchen Immobilien ein Neu- bzw. Ersatzbau Vorzug vor einer Grundsanierung haben sollte (verwaltungsökonomische Gesichtspunkte).
  2. Welche An- bzw. Umbauten erforderlich sind, um im Jahr 2033 einen auskömmlichen und vorbildlichen Immobilienbestand zur Verfügung zu haben (dabei sind als Ausgangssituation“ und Grundlage, die Weiterentwicklung der Schulstatistik Allgemeinbildende Schulen 2022/2023 und der aktuelle Schulentwicklungsplan, insbesondere Schulentwicklungsplanung Grundschulen VO/2023/11931, zu nehmen).
  3. Welche zusätzlichen temporären personellen Ressourcen (Bauplanung u.a.) erforderlich sind, um dieses Vorhaben zielgerichtet umsetzen zu können
  4. Welche finanziellen Mehrbedarfe in den Haushaltsplanungen 2024 bis 2033 erforderlich werden.
  5. Die bereits im Haushalt 2023 beschlossenen Tätigkeiten sowie  Beschlüsse sollen gem. Beschlusslage fortgesetzt werden.

Inhaltlich ist in der Übersicht für den Bau- und den Schulausschuss darzustellen: 

  1. Welche Sanierungsaufgaben aller in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude aktuell getätigt werden.
  2. Welche Sanierungsaufgaben bereits in Planung sind. 
  3. Inwiefern bereits eine Priorisierung bestimmter Sanierungsaufgaben besteht.  

 

 

 


 

Reduzieren

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

Das könnte Sie auch interessieren