26.09.2023 - 6.1 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Fraktion 21 & Die Unab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Überwiesen in den HA mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft - gemeinsam mit 12070-02.
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 26.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
AM Dr. Flasbarth möchte in seinem Antrag die Formulierung „Der Bürgermeister wird aufgefordert“ jeweils ersetzen durch die Formulierung „Der Bürgermeister wird gebeten“. Anschließend begründet AM Dr. Flasbarth den Antrag. Er sieht in der gegenwärtigen Handhabung der Akteneinsicht nach § 30 GO eine Benachteiligung gegenüber dem Akteneinsichtsrecht nach Informationszugangsgesetz.
AM Petereit spricht sich für den Änderungsantrag von Frau Jansen (TOP 6.1.1) aus und begründet dies.
Herr Ziemann weist darauf, dass auch der Antrag unter TOP 6.1.1 in der derzeitigen Formulierung in die Verwaltungskompetenz des Bürgermeisters eingreift und die Formulierung „aufgefordert“ daher in „gebeten“ geändert werden müsste.
AM Schulte-Ostermann übernimmt den Antrag von Frau Jansen in der vom Bereich Recht empfohlenen Fassung.
Dazu sprechen AM Petereit, der Vorsitzende und AM Schulte-Ostermann.
Herr Böhm bittet darum, die Beiräte in dieser Angelegenheit mit zu berücksichtigen.
Auf Nachfrage von AM Fürter nimmt Herr Ziemann Bezug auf seinen Vermerk vom 17.04.2023 zu dieser Thematik, der dem Hauptausschuss zur Verfügung gestellt worden ist und weist darauf hin, dass es in der Regel keinen Anspruch auf die Herausgabe von Kopien oder die Anfertigung eigener Ablichtungen gibt.
Der Vorsitzende lässt zunächst über den TOP 6.1.1 und anschließend über den TOP 6.1 in geänderter Fassung abstimmmen:
Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten aufgefordert, Mitgliedern der Lübecker Bürgerschaft bei der Einsichtnahme in Akten der Verwaltung das Anfertigen von Handyfotos und die Aushändigung von Fotokopien zu gestatten.
Zudem wird der Bürgermeister gebeten aufgefordert, eine durchgehende Paginierung in der Aktenführung der Lübecker Verwaltung sicherzustellen.
