ALLRIS - Auszug

29.08.2023 - 5.13 Grundsätze für die Beschaffung von klimafreundl...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Dazu spricht AM Ramcke, der für die Bürgerschaft einen Änderungsantrag seiner Fraktion ankündigt. Daher beantragt AM Ramcke, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

 

AM Petereit spricht sich dafür aus, eine Abstimmung über die Vorlage vorzunehmen und begründet dies.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von AM Ramcke abstimmen:

 

Der Hauptausschuss stimmt bei 4 Gegenstimmen und  

3 Enthaltungen der Weitergabe der Vorlage ohne Votum zu.


 

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Beschluss:


Für den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) gelten folgende Grundsätze:

 

  1. Bei jeder zukünftigen Fahrzeugbeschaffung bei den EBL muss geprüft werden, ob klimafreundliche Alternativen erhältlich sind.
  2. Die Entscheidung hat unter Berücksichtigung von Klimaauswirkungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erfolgen. Klimafolgekosten sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
  3. Im Zweifel ist der klimafreundlichen Alternative der Vorzug zu gewähren.
  4. Ziel ist, die Umstellung des Fuhrparks auf klimaneutrale Antriebe bis spätestens 2040 möglichst abzuschließen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

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Abstimmungsergebnis

als Empfehlung

an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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