ALLRIS - Auszug

20.06.2023 - 5.2 Neufassung der Satzung des Jugendamtes

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende informiert über die einstimmige geänderte Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses und beantragt, den Beschlussvorschlag in der Fassung des Jugendhilfeausschusses zu beschließen. Anschließend lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag in der Fassung des Jugendhilfeausschusses abstimmen:
 

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Beschluss:


Die Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck vom 13.03.1993 zuletzt geändert am 23.02.2006 tritt außer Kraft.

 

Die Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck wird entsprechend der dieser Vorlage beigefügten Anlage beschlossen unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

 

§ 5 (2) b) wird folgendermaßen geändert und ergänzt:

3 Mitglieder und deren persönliche Vertretung bis zu 3 Personen als Vertretung, die auf Vorschlag der in der Hansestadt Lübeck wirkenden anerkannten Jugendverbände (Lübecker Jugendring) durch die Bürgerschaft zu wählen sind.

 

Das stellvertretende Ausschussmitglied wird tätig, wenn ein Ausschussmitglied, das die in der Hansestadt Lübeck wirkenden anerkannten Jugendverbände (Lübecker Jugendring) vertritt, verhindert ist. Mehrere stellvertretende Ausschussmitglieder vertreten in der Reihenfolge, in der sie zur Wahl vorgeschlagen worden sind.


 

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Abstimmungsergebnis als Empfehlung an

die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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