ALLRIS - Auszug

28.03.2023 - 5.4 Auflösung eines Stadtgutes

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

AM Dr. Lengen beantragt, die geänderte Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (USO) zum Beschlussvorschlag dieser Vorlage zu übernehmen und bei Punkt 5 den letzten Halbsatz „sofern keine städtische Folgenutzung möglich ist“ zu streichen und begründet seinen Antrag.

 

Fragen von AM Rathcke zur Biogasanlage, zum Umgang mit den nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden und zur Abstimmung der Maßnahme mit dem Pächter beantworten Herrn Senator Hinsen und Frau Senatorin Steinrücke.

 

AM Jenniches spricht sich gegen eine Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche aus und werde den Beschlussvorschlag daher ablehnen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung des Antrags von AM Dr. Lengen in der Fassung des USO abstimmen: 
 

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Beschluss:

 

  1. Das Stadtgut Niendorf wird aufgelöst.

 

  1. Ca. 50 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker) wird zum 01.09.2023 an den Bereich Stadtwald zur Aufforstung übertragen.

 

  1. Ca. 41 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker und Grünland) wird inclusive eines ggf. für ein/n Pächter/in erforderlichen Gebäudebestandes im Rahmen einer Ausschreibung zur ökologischen Nutzung unter Einbeziehung zu erstellender Agroforstelemente verpachtet.

 

  1. Die nicht mehr von einem/r Pächter/in genutzten und zum großen Teil unter Denkmalschutz stehenden Gebäude auf der Hofstelle, insbesondere das ehemalige Pächterwohnhaus und die ehemaligen, derzeit vermieteten Arbeiterhäuser, werden unter Beteiligung der Bereiche Stadtplanung und Bauordnung sowie Archäologie und Denkmalpflege ausgeschrieben und veräußert.

 

  1. Die vom jetzigen Pächter erstellte und betriebene Biogasanlage wird von diesem längstens bis zum Ende der befristeten Genehmigung, also bis zum 31.12.2027, weiter betrieben und dann von ihm auf seine Kosten entfernt, sofern keine städtische Folgenutzung möglich ist.

 

  1. Dem jetzigen Pächter wird für die Aberntung der gepachteten Flächen die Möglichkeit eröffnet, die Flächen über das Ende der Pachtzeit am 30.06.2023 hinaus gegen Zahlung einer entsprechenden Pacht bis zum 31.08.2023 zu nutzen.

 

  1. Im Zuge der Aufforstung und Neuverpachtung sollen die Flächen für eine naturverträgliche Naherholung durch die Anlage von Wanderwegen erschlossen werden, sofern hierfür die nötigen Haushaltsmittel bereitgestellt oder Spenden hierfür eingeworben werden können.

 

 

 

  1. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
  2. (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

  1. Die Bürgerschaft stimmt der Auflösung eines Stadtgutes unter den genannten Maßgaben zu.

  2.  
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Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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