ALLRIS - Auszug

29.06.2023 - 16.5.3 SPD + FW ÄA zu Neufassung der Satzung des Juge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung zur Niederschrift durch den Bereich Recht:

Der Antrag VO/2023/12141-03 ist redaktionell dahingehend zu ändern, dass statt es nicht § 5 Abs. 5 Ziff. d), sondern § 5 Abs. 4 Buchst. d) heißen muss.

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft möge folgende Änderung in der Neufassung der Satzung des Jugendamtes (VO/2023/12141) beschließen:

 

In § 5 Abs. 5 Ziff. d) heißt es:

 

„ein Mitglied aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen gemäß § 4a SGB VIII, das die Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen vertritt von der Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode berufen werden“

 

ändern in:

 

„ein Mitglied und die persönliche Vertretung aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen gemäß § 4a SGB VIII, das die Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen vertritt von der Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode berufen werden“

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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