ALLRIS - Auszug

23.02.2023 - 9.4 Städtebauliche Rahmenplanung "Neue Mitte Moisling"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

BM Prieur beantragt die Abstimmung in der Fassung des Bau- und Hauptausschusses.
 

                                                                                  Die Bürgerschaft ist einverstanden.

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Beschluss (ergänzte Fassung fett/kursiv):

 

1. Die städtebauliche Rahmenplanung wird beschlossen und der weiteren Entwicklung der „Neuen Mitte Moisling“ im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling (Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ zugrunde gelegt.

2. Die städtebauliche Rahmenplanung bildet die inhaltliche Grundlage für das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 21.01.00 „Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling“.

3. Die städtebauliche Rahmenplanung definiert die Ziele und Zwecke der städtebaulichen Sanierung gem. § 140 Nr. 4 BauGBr das Sanierungsgebiet „Neue Mitte Moisling“.

4. Die städtebauliche Rahmenplanung bildet die Basis für die Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) der Gesamtmaßnahme Moisling.

 

5. Das Rahmenprogramm soll eine Planung für Unterflur-Müllentsorgung

           beinhalten.
 

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Abstimmungsergebnis in der geänderten/ergänzten Fassung des Bau- und Hauptausschusses.

(BM Fürter und BM Dr. Flasbarth stimmen nicht mit ab)

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Amtsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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