ALLRIS - Auszug

11.07.2022 - 5.3 Änderung der Stadtverordnung über das Landschaf...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Frings fragt, wie dort in Zukunft Grundstücke genutzt werden könnten, ob es dort Vorgaben oder Einschränkungen gebe.

Herr Lötsch antwortet, dass das Gebiet aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werde, ein Teil zum Baugebiet und ein Teil zu Feldern werde. Für letztere Fläche gebe es kein Baurecht, die sei weiterhin landwirtschaftlich genutzt.

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Bericht:

Durch die vorstehend genannte Änderungsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Travemünder Winkel“ wird ein Teilbereich mit einer Größe von ca. 67,06 ha aus dem bestehenden Landschaftssschutzgebiet entlassen.

Die Entlassung der Fläche dient der Ermöglichung der Wohnbebauung im Zuge der Realisierung des Bebauungsplanes „32.61.00 Neue Teutendorfer Siedlung/ Am Dreilingsberg“ mit der dazugehörigen 134. Änderung des Flächennutzungsplanes.


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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