ALLRIS - Auszug

10.11.2022 - 4.2.2 Wegfall der Gebühr für Baum- und Strauchabfuhr ...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Verwey führt aus, dass es den EBL darum gehe, mitzuteilen, welche Konsequenzen sich nunmehr aus dem Beschluss der Bürgerschaft zum Thema Baum- und Strauchabfuhr ergeben würden (diesen Satzungsbestandteil hat die Bürgerschaft gestrichen). 

Dieser Be­trag kann nicht aus dem Gebührenhaushalt finanziert werden und fehle nun, so dass er aus Mitteln des HL-Haushaltes bereitgestellt werden muss. Der andere Weg wäre, die Leistung einzustellen. Frau Bachmann fragt nach der Höhe des Verlustes. Herr Rehberg gibt die ge­schätzte Höhe mit ca. 4.000 EUR an, die nicht aus dem Gebührenhaushalt finan­ziert werden dürfen.

 

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