ALLRIS - Auszug

13.01.2022 - 1.2 Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehö...

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Wortprotokoll

Die Bürgerschaft hat die Besetzung der Ausschüsse neu gewählt. Daher müssen alle Ausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören, verpflichtet werden.

Der Vorsitzende verpflichtet die nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitglieder Herrn Krause, Herrn Wargenau, Frau Stojan, Herrn Wecker, Herrn Bernet, Herrn Pluschkell, Herrn Zimmermann, Frau Köhler-Kleyer, Herrn Schimmöller, Herrn Blöß, Herrn Krubeck, Herrn Kerlin, Herrn Loboda und Herrn Regenberg mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“

 

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