19.12.2022 - 3.3 Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
78. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 19.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lötsch weist erneut darauf hin, dass Herr Matthies jeweils zu TOP 3.2, TOP 3.3 und TOP 3.4 einen Änderungsantrag mit dem folgenden Wortlaut gestellt habe:
Der Passus 1.) „Verfahren nach §13b BauGB“ wird gestrichen.
Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Für den Änderungsantrag: 6 Stimmen
Gegen den Änderungsantrag: 8 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den Änderungsantrag mehrheitlich ab.
Beschluss:
1. Der am 18.11.2019 für den Bereich südöstlich der Grundstücke Niendorfer Hauptstraße 95 bis 97a zwischen den Straßen Holzkoppel und Hellkamp gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – (Anlage 1) wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 13b BauGB in der seit dem 14.06.2021 geltenden Fassung erneuert. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13b S.1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel -, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 18.11.2019 beschlossen und am 19.12.2022 erneuert hat, wird gemäß beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 2) erweitert. Die Einbeziehung dieser Flächen ist erfolgt, um weitere Wohneinheiten planungsrechtlich zu ermöglichen sowie eine fußläufige Verbindung zur Straße Holzkoppel zu schaffen. Des Weiteren wird der Bereich entlang Hellkamp 29 bis 35 überplant. Dieser Bereich ist im Bebauungsplan 19.01.00 als Verkehrsfläche für eine zusätzliche Erschließung des B-Planes 19.03.00 festgesetzt. Die Umsetzung der Verkehrsfläche ist aufgrund eigentumsrechtlicher Gegebenheiten nicht möglich. Der Überplanungsbereich wird entsprechend des Bebauungsplanes 19.01.00 als Kleinsiedlungsgebiet festgesetzt.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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504,5 kB
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