19.12.2022 - 3.2 Bebauungsplan 11.03.00 - Wulfsdorf / Karkfeld -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
78. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 19.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lötsch weist darauf hin, dass Herr Matthies jeweils zu TOP 3.2, TOP 3.3 und TOP 3.4 einen Änderungsantrag mit dem folgenden Wortlaut gestellt habe:
Der Passus 1.) „Verfahren nach §13b BauGB“ wird gestrichen.
Herr Matthies erläutert seinen Änderungsantrag. Seiner Meinung nach solle nicht auf die Umweltprüfung im B-Planverfahren verzichtet werden.
Herr Howe begrüßt den Änderungsantrag.
Herr Lötsch weist darauf hin, dass bereits seit Monaten das Verfahren in Zusammenarbeit mit einem Investor laufe, insofern sei es ggf. nicht angebracht das Verfahren noch weiter zu verzögern, wenn gleichzeitig alle der Meinung seien, dass mehr Wohnraum gebraucht werde.
Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Für den Änderungsantrag: 4 Stimmen
Gegen den Änderungsantrag: 10 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den Änderungsantrag mehrheitlich ab.
Beschluss:
1. Der am 04.11.2019 für den Bereich zwischen den Straßen Karkfeld und Wulfsdorfer Weg sowie westlich der Straße Karkfeld gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 11.03.00 – Wulfsdorf / Karkfeld – (Anlage 1) wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 13b BauGB in der seit dem 14.06.2021 geltenden Fassung erneuert. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13b S.1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 11.03.00 – Wulfsdorf / Karkfeld –, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 04.11.2019 beschlossen und am 19.12.2022 erneuert hat, wird gemäß beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 2) angepasst. Die Reduzierung des Plangebiets erfolgt, da sich aufgrund der Vorgabe der Landesplanung die geplanten Wohneinheiten reduzieren.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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670,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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353,3 kB
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