ALLRIS - Auszug

05.12.2022 - 5.3 380 kV Höchstspannungsleitung Lübeck - Ämter Bü...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll


 

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Bericht:

 

Im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms der Bundesregierung wurde das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) geändert, da durch den geplanten Ausbau der erneuerbaren Energien Anpassungen im bestehenden Stromnetz erforderlich sind. Der Gesetzgeber legt im BBPlG verbindlich fest, welche Ausbaumaßnahmen für das zukünftige Stromnetz durchgeführt werden müssen. Erstmals wurde das Vorhaben Nr. 84 „chstspannungsleitung Lübeck Ämter Büchen/Breitenfelde/Schwarzenbek-Land; Drehstrom Nennspannung 380 kV“ in das BBPLG aufgenommen. Die Inbetriebnahme der 380 kV Freileitung ist nach dem aktuellen Planungsstand für 2032 anvisiert.


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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