ALLRIS - Auszug

21.11.2022 - 3.1 Wohnbaugebiet Schlutuper Straße, Lauerhofer Fel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


 

Herr Ramcke erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Fernwärmesatzung.

Frau Hagen antwortet, dass der Auftrag an den Fachbereich 3 gegangen sei, die Frage werde zur Beantwortung aufgenommen und weitergegeben. In diesem Konzept gehe es um Erdsonden, die zur Wärmeversorgung in diesem Wohngebiet in den Boden getrieben werden würden. Es werde im Baugebiet diesbezüglich einen Anschlusszwang geben.

 

Herr Dr. Brock fragt, warum die Verbindlichkeit der Nutzung nicht wie sonst über einen öffentlich-rechtlichen Anschluss- und Benutzungszwang, sondern über einen Kaufvertrag geregelt werde. Dies sei mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet.

Frau Hagen sagt, dass diese Frage zur Beantwortung aufgenommen und weitergegeben werde.

 

Herr Lötsch fragt, ob der Politik eine Übersicht gegeben werden könne, wie die Vermarktung laufen solle.

Frau Hagen erklärt, dass, wie in der Vorlage beschrieben, das Konzept dazu noch vom Bereich Wirtschaft und Liegenschaften ausgearbeitet werde. Die Wärmeversorgung sei ein maßgeblicher Kalkulationsfaktor, auf dieser Grundlage solle die Strategie aufgebaut werden.

 

 

 

 

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Beschluss:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Wärmeversorgung der neu zu bebauenden Grundstücke im Wohnbaugebiet Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld ein kaltes Nahwärmenetz sowie alle erforderlichen Anlagen zur Wärmeerzeugung und verteilung errichten und betreiben zu lassen.

 

2. Die Vergabe zur Errichtung und zum Betreiben des kalten Nahrmenetzes erfolgt durch eine Inhousevergabe an die Stadtwerke Lübeck Innovation Innovation GmbH (bis 31.12.2022 Stadtwerke Lübeck Innovations- und Entwicklungsgesellschaft mbH), eine Tochter der Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH (bis 31.12.2022 Stadtwerke Lübeck Holding GmbH).

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, in die Kaufverträge mit den Erwerbern der Grundstücke im Wohnbaugebiet Schlutuper Straße/ Lauerhofer Feld eine Verpflichtung zum Anschluss an das vorgesehene kalte Nahwärmenetz und zur Abnahme der von dort gelieferten Wärme und optional Kälte im zulässigen rechtlichen Rahmen aufzunehmen.


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

 

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