ALLRIS - Auszug

19.09.2022 - 3.2 Bebauungsplan 05.50.00 - Schwartauer Landstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


Herr Biehlig fragt, ob die Anzahl der Stellplätze ausreichend sei und ob die Errichtung des Altenpflegeheims mit den anderen Pflegeheimen abgestimmt sei.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dies nicht Thema des Bauausschusses sei.

Herr Biehlig fragt, was sei, wenn die Stadt Pflegeheime entwickle und festgestellt werde, dass keine weiteren Pflegeheime mehr benötigt werden würden.

Der Vorsitzende empfiehlt, zu der Thematik die eigene Fraktion anzufragen.

Frau Belchhaus erklärt, dass die Stellplatzanzahl nach dem Stellplatzerlass zur früheren LBO ermittelt wurde. Die Planung sei im Fachbereich 2 bekannt und werde befürwortet.

 

Herr Dr. Flasbarth bittet, da die Stadt hier ebenfalls ein Akteur sei, um eine andere Informationspolitik hinsichtlich des Baus von Seniorenheimen, da die Politik so etwas nicht erst durch die Aufstellung eines B-Planes erfahren solle.

 

 

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Beschluss:


 

  1. r den zwischen den Straßen Tremser Weg/Schwartauer Landstraße/Müritzweg im Stadtteil St. Lorenz Nord gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich Schwartauer Landstraße 75 79 (ungerade Nummern) wird der Bebauungsplan 05.50.00 Schwartauer Landstraße / ritzweg als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 05.50.00 Schwartauer Landstraße / ritzweg sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Pflegeheimes geschaffen werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form eines vierwöchigen Aushanges sowie durch das Einstellen der Planungsunterlagen in das Internet durchgeführt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.

 


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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