20.06.2022 - 3.6 Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm / Schö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Sitzung:
-
69. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 20.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Biehlig kritisiert die Einteilung der verschiedenen Grundstücksgrößen. Teilweise würde nicht richtig nachverdichtet werden. Er halte die Einteilung für eine innerstädtische Bebauung für zu großzügig.
Herr Lötsch entgegnet, dass dieser Bereich bereits sehr häufig diskutiert worden sei, daher sei er über diesen Einwand überrascht. Es sei ohnehin ein viel zu langes B-Planverfahren für dieses kleine Gebiet durchgeführt worden, daher wolle er die Planung nicht weiter infrage stellen. Er dankt der Verwaltung für die Organisation des Beschlusses.
Beschluss:
1. Der am 18.11.2019 für den Bereich zwischen dem Steinrader Damm und dem Flutgraben und westlich des dortigen Campingplatz gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm Nr. 14 - 34 – (Anlage 1) wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 13b BauGB in der seit dem 14.06.2021 geltenden Fassung erneuert.
2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm Nr. 14 - 34 –, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 18.11.2019 beschlossen und am 20.06.2022 erneuert hat, wird gemäß beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 2) um südlich des Steinrader Damms liegende Flächen erweitert. Die Einbeziehung dieser Flächen ist erfolgt, um eine erforderliche Kindertagesstätte und weitere Wohneinheiten planungsrechtlich zu ermöglichen. Der Bebauungsplan erhält nunmehr die Bezeichnung 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße –.
3. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – durchgeführten frühzeitigen Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) zur Kenntnis.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 4 und 7) gebilligt.
5. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
6. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt, sobald der erforderliche städtebauliche Vertrag zur Berücksichtigung der Anforderungen der Hansestadt Lübeck (Eckpunkte siehe Anlage 8) auf der Grundlage des gebilligten Bebauungsplanentwurfes in der vorgeschriebenen Form rechtswirksam abgeschlossen ist.
7. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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