ALLRIS - Auszug

07.02.2022 - 3.1.2 Änderungsantrag zu VO/2021/10616 von AM Christo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Antrag:

Der Bürgermeister wird beauftragt:

 

  1. Gebiete / Bereiche, die bisher keine geltenden B-Pläne haben, werden als allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Sollten aus Sicht der Bauverwaltung reine Wohngebiete ausgewiesen werden müssen, ist in diesen Gebieten die tatsächliche Nutzung in den jeweiligen Straßen (wie viele genehmigungsfähige Ferienwohnungen, wie viele Büros, …) genau zu ermitteln und dem Bauausschuss vorzulegen. Eine Ausnahme ist hier der Bereich der Torstraße. Hier ist zu prüfen, ob evtl. dieser Bereich als Mischgebiet auszuweisen ist.

 

  1. In allen Gebieten / Bereichen, die bisher keine geltenden B-Pläne haben, wird zukünftig die Umwidmung von Wohnraum in Ferienwohnungen ausgeschlossen, es sei denn, diese sind von untergeordneter Bedeutung (z.B. Einliegerwohnungen). Ebenso werden Nutzungen als Zweitwohnungen ausgeschlossen.

 

  1. In allen Gebieten / Bereichen, die bisher keine geltenden B-Pläne haben, werden die Eigentümer:innen von genehmigungsfähigen Ferienwohnungen und Zweitwohnungen, die bereits vor dem 31.12.2020 bestanden, auf Verlangen über den formellen oder materiellen Bestandsschutz informiert und ihnen dieser bestätigt.

 


 

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Der Vorsitzende lässt über den geänderten Änderungsantrag abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss stimmt dem geänderten Änderungsantrag einstimmig zu.
 

 

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