ALLRIS - Auszug

27.09.2022 - 5.14 Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Bundesprog...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage des AM Rathcke führt Frau Senatorin Frank erläuternd aus, dass zum Zwecke der Fristwahrung zunächst eine Bestätigung der Bürgerschaft benötigt werde, dass die Antragsstellung befürwortet werde. Über die tatsächliche Umsetzung sei eine weitere Entscheidung nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides herbeizuführen.

 

Es sprechen AM Reinhardt und Frau Senatorin Frank.
 

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Beschluss:

 

  1. Der Bürgermeister wird mit der Einreichung eines Förderantrags zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ beauftragt. Gegenstand ist der 4. Bauabschnitt des Projektes "Sport- und Bürgerpark Neuhof".

 

  1. Die Hansestadt Lübeck beschließt die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von mind. 25 % (kommunaler Anteil für Kommunen in Haushaltsnotlage) bzw. 55 % (kommunaler Anteil für Kommunen ohne Haushaltsnotlage) der angesetzten Gesamtinvestition abzüglich der Kofinanzierung durch weitere Förderprogramme als ergänzenden Finanzierungsanteil zum Fördervolumen.

 

  1. Im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2024 werden diese Sachkosten geordnet und zur Verfügung gestellt (Anlage 1).


 

 

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Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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