29.03.2022 - 5.14 Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Rahmen von B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.14
- Sitzung:
-
63. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 29.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Regelungen in städtebaulichen Verträgen zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Rahmen Bebauungsplanverfahren zu vereinbaren:
- Für Bebauungsplanverfahren in Travemünde wird folgende Vorgabe vertraglich vereinbart:
Der Vorhabenträger wird mindestens 50 % der (Grundstücke für) Einzel-, Doppel-, Stadt- und Reihenhäuser an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind verkaufen, sofern nicht im Einzelfall zwingende Gründe entgegenstehen.
- Für das übrige Stadtgebiet wird abweichend wie folgt vereinbart:
Der Vorhabenträger wird mindestens 60 % der (Grundstücke für) Einzel-, Doppel-, Stadt- und Reihenhäuser an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind verkaufen, sofern nicht im Einzelfall zwingende Gründe entgegenstehen.
- Die Regelung soll für alle Baugebiete gelten, bei denen städtebauliche Verträge oder Kaufverträge abgeschlossen werden und unabhängig davon, ob die Grundstücke bebaut oder unbebaut verkauft werden.
- Können die Grundstücke nicht innerhalb einer angemessenen Frist an berechtigte Interessenten vergeben werden, so darf der Vorhabenträger die Grundstücke frei vergeben
Anlagen zur Vorlage
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